Anmeldung/Aufnahme
Anmeldungen erfolgen auf dem von der Musikschule herausgegebenen Formblatt. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und verpflichtet zur
Entrichtung der Unterrichtsgebühren für das gesamte Schuljahr. Da ein Anspruch auf Aufnahme nicht besteht, wird die Anmeldung erst durch die Bestätigung der Musikschule wirksam. Die endgültige Stundeneinteilung wird erst nach Bekanntwerden des Stundenplans der allgemeinbildenden Schulen erstellt. Die Musikschule behält sich die Zuteilung zu den Lehrkräften vor. Schülerwünsche werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

Beendigung des Unterrichtsverhältnisses
Ein Schüler scheidet zum Ende des Schuljahres aus, wenn er sich nicht rechtzeitig wieder neu anmeldet. Austritte während des laufenden Schuljahres sind zum Ende Februar oder im Rahmen der Probezeit im Elementarbereich bis zum Ende Dezember möglich. Sonstige Austrittswünsche können nur in besonders begründeten Fällen (z.B. bei Wegzug, längerer Krankheit, Anmeldung unter Vorbehalt) berücksichtigt werden und sind schriftlich bei der Schulleitung anzuzeigen und von dieser zu genehmigen. Bei genehmigten Austritt ist das Schulgeld bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem die Abmeldung bei der Schule eingegangen ist. Die Musik schule kann das Unterrichtsverhältnis auch Ihrerseits vorzeitig beenden bzw. unterbrechen

Verhinderung und Unterrichtsausfall
Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunde verpflichtet. Versäumnisse müssen die Erziehungsberechtigten bzw. die voll jährigen Schüler möglichst vor dem Unterrichtstermin bei der Lehrkraft oder im Sekretariat entschuldigen. Es besteht kein Anspruch auf die Nachholung von versäumten oder durch Krankheit des Schülers ausgefallenen Unterrichtes. Nur bei längerer Erkrankung des Schülers ist eine Gebührenrückerstattung auf schriftlichen Antrag hin möglich.
Unterrichtsstunden,  welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben. Dies gilt nicht bei Erkrankung der Lehrkraft oder ausdrücklich von der Schulleitung angeordneten Ausfällen, z.B. durch Schulveranstaltungen oder Fortbildungsmaßnahmen der Lehrkräfte.

Entstehen der Gebühreschuld, Gebührenänderungen,
Unterrichtsausfall, vorzeitige Beendigung        
Gebührenschuldner ist, wer laut Unterrichtsvertrag Anspruch auf Unterricht hat. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuld entsteht mit der Annahme der Anmeldung.  Die Gebührenschuld wird bei Beginn des Unterrichtes fällig. Sie ist nach Erhalt des Gebührenbescheides auf ein Konto der Stadt Alzenau zu überweisen bzw. wird nach erteiltem Abbuchungsauftrag vom Bankkonto abgebucht.
Gebührenänderungen wegen unausweichlicher Veränderung während des Schuljahres (z.B. Verkleinerung der Gruppe) müssen von den Schülern getragen werden bzw. kommen ihnen zugute.
Von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Nur bei längerer Erkrankung des Schülers wird die entsprechende Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag hin erstattet. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende des Schuljahres.
Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu vier Unterrichtsstunden im Schuljahr gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden auf schriftlichen Antrag erstattet. Wenn ein Schüler während des Schuljahres ohne Genehmigung der Schulleitung die Schule verlässt, kann die gesamte Jahresgebühr gefordert werden.

Unterrichtsstätten, Aufsicht
Der Unterricht findet ausschließlich in den der Musikschule zugewiesenen Räumen in Alzenau und Michelbach sowie in einigen städtischen Kindergärten statt. Eine Aufsicht durch die Lehrkraft besteht nur während der Unterrichtszeit.

Leistungen
Instrumentalschüler sollen durch Mitarbeit im Unterricht und zu Hause Fortschritte erzielen. Sind infolge mangelnder Begabung, mangelndem Engagements oder aus anderen Gründen Erfolge nicht zu erkennen, hat die Musikschule das Recht, den Unterricht abzubrechen. Kommt ein Schüler der Aufforderung zum Besuch eines Ensemblefaches nicht nach, kann er vom weiteren Besuch der Musikschule ausgeschlossen werden.
Die von der städtischen Musikschule angesetzten schulischen Veranstaltungen sind, einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitung, Bestandteil des Unterrichtes. Die Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet.
Auftritte der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen in den von der Musikschule erteilten Fächern sind nur in Absprache mit den Lehrkräften möglich.
AKTUELL
Musikschule
der Stadt Alzenau
Brentanostraße 3
63755 Alzenau

Telefon 06023/502-800
Fax 06023/502-409
Öffnungszeiten Sekretariat:
Montag-Freitag 08.30-13.00 Uhr

Schulleitung: Rudolf Pelzeter
Sekretariat: Andrea Wagner